Fördermaßnahmen und Angebote der KVBW
Niederlassungsberatung der KVBW
Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg berät zu Fragen der Niederlassung und der Praxisübernahme:
- Niederlassungsoptionen
- Kooperationsmöglichkeiten
- Bedarfsplanung
- Anstellung&Jobsharing
- Verfahren vor dem Zulassungsauschuss
Ansprechpartner finden Sie hier.
Förderung des PJ
Gefördert wird das PJ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Allgemeinmedizin) der Approbationsordnung für Ärzte von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen in Baden-Württemberg.
Förderung für Studierende im PJ, die das Wahltertial in der Allgemeinmedizin in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis ableisten: bis zu 2.976 Euro über den Zeitraum des Wahltertials
Die Förderung wird auf Antrag der Studierenden gewährt.
Nähere Hinweise und den Förderantrag finden Sie auf der Homepage der KVBW.
Förderung der Famulatur
Die KVBW unterstützt Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren:
- 160 Euro für einen Monat (30 Kalendertage)
- 320 Euro für zwei Monate (60 Kalendertage)
Die Famulaturförderung ist begrenzt auf maximal zwei Monate je Famulus.
Die Famulaturförderung ist als Taschengeld für den Famulus gedacht und wird an den Vertragsarzt überwiesen.
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:
Vertragsartzpraxen, die Famulaturen anbieten finden Sie in der Börse:
Förderprogramm der KVBW - Ziel und Zukunft
Die KVBW stellt mit dem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (kurz: ZuZ) Fördergelder für verschieden Vorhaben, die der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg dienen, zur Verfügung.
Genaue Informationen finden Sie hier: