Für Weiterbildende
Im Folgenden finden Sie wichtige Links und Informationen, die für Sie als Weiterbildende in Baden-Württemberg relevant sind.
Genehmigung
Die Beschäftigung von Ärztinnen der Weiterbildung bedarf der Genehmigung durch die KVBW. Anträge finden Sie hier:
Ärzt:innen in Weiterbildung dürfen grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ durch Weiterbilder:innen tätig werden. Weiterbildende Vertragsärzt:innen sinb verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten, d.h. sie müssen grundsätzlich anwesend sein und die Tätigkeit der Ärzt:innen in Weiterbildung stets überwachen.
Es empfiehlt sich die Berufshaftpflichtversicherung zu überprüfen.
Die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung darf nicht der Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen. Bei Beschäftigung eines Assistenten im Rahmen der Weiterbildung nach § 75a SGB V (Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie der Weiterbildung der „grundversorgenden Fachärzte“) ist eine Vergrößerung der Kassenpraxis gemäß des Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVB im festgelegten Umfang zulässig.
Weiterbildungsbefugnis
Um die Förderung der Weiterbildung und die Genehmigung für Ärzt:innen in Weiterbildung beantragen zu können, ist eine Weiterbildungsbefugnis notwendig. Diese ist bei der zuständigen Bezirksärztekammer zu beantragen. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
Auf Grund der neuen Weiterbildungsordnung, wirksam seit dem 1.7.2020, müssen alle Weiterbildende ihre Weiterbildungsbefungnis neu beantragen. Änderungen hierzu finden Sie hier:
Suche nach Ärzt:innen in Weiterbildung
Die kostenfreie Nutzung der Weiterbildungsbörsen unterstützt Sie. Sie können dort auch nach Gesuchen von Ärzt:innen in Weiterbildung suchen. Diese finde Sie hier:
Beteiligung am Komeptenzzentrum Weiterbildung BW (KWBW). Sie können Kooperationspartner des KWBW werden. Informationen finden Sie hier:
Train-the-Trainer Seminare
Zur Vertiefung didaktischer Kompetenzen werden Train-the-Trainer Seminare vom KWBW oder von einzelnen Bezirksärztekammern angeboten.
Förderung der Weiterbildung
Die Förderung der Weiterbildung beantragt der Weiterbildende zusammen mit der Ärzt:in in Weiterbildung bei der KVBW. Anträge und Ansprechpersonen finden Sie hier:
Logbuch der Weiterbildung für die Allgemeinmedizin
Das Logbuch für die Allgemeinmedizin nach der neuen Weiterbildungsordnung finden Sie hier:
Hier geht´s zum Portal des eLogbuchs:
FAQs
Weitere Antworten finden Sie hier: