Medizinisches Versorgungszentrum
- ärztlich oder psychtherapeutisch geleitet
- gründungsberechtigt: zugelassene Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, Krankenhäuser, Kommunen
- angestellte oder selbstständig tätige Ärzte (mindestens zwei Leistungserbringer mit je 0,5 VA - fachgleich oder fachübergreifend)
- ärztlicher Leiter
- Behandlungsvertrag zwischen Patienten und MVZ
- gemeinsamer Patientenstamm, eine Abrechnung
- gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Räumen, Geräten, Personal
- Genehmigung durch den Zulassungsausschuss
Weitere Informationen finden Sie auf der KVBW-Homepage.