Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit pro Jahr insgesamt mindestens 7.500.
Praxisinhaber:innen mit Weiterbildungsermächtigung (Mitglied der KVBW), die Ärzt:innen in Weiterbildung beschäftigen, gewährt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung BW eine finanzielle Förderung des Weiterbildungsverhältnisses in der Allgemeinmedizin.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg überweist den Gehaltskostenzuschuss an die weiterbildenden Vertragsärzt:innen. Diese erhöhen den Förderbetrag auf eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Außerdem zahlen sie die Sozialabgaben. Damit übernehmen die weiterbildenden Vertragsärzt:innen auch einen Teil des Arztgehalts.
Es können Weiterbildungen in Vollzeit oder Teilzeit gefördert werden.
Beschäftigung zu 100% = Wochenarbeitszeit von mind. 38,5 h = Förderhöhe 5.400 €
Teilzeit muss mind. 12/Woche betragen.
Der Förderbetrag reduziert sich entsprechend der reduzierten Wochenarbeitszeit.
Ärzt:innen in Weiterbildung können sich über ambulante Weiterbildungsstellen auf dieser Website informieren. Die Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin setzt einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg voraus.
Auf der Homepage der KVBW ist der Download von folgenden Dokumenten möglich:
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten
- Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zur Allgemeinmedizin
- Erklärung des Weiterbildenden für die Förderung einer Weiterbildung
- Erklärung des Weiterbildungs-Assistenten für die Förderung einer Weiterbildung